Die Financial Intelligence Unit hat die WPK gebeten, darauf aufmerksam zu machen, dass die FIU ein Eckpunktepapier zur Bestimmung solcher Sachverhalte veröffentlicht hat, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Abs. 1 GwG auslösen.
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss