Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder – Darlegungs- und Beweislast

Korrigiert der Arbeitgeber eine mitgeteilte und gewährte Betriebsrats-Vergütungserhöhung, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung objektiv fehlerhaft war. Dies entschied das BAG (Az. 7 AZR 46/24).

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