Sozialgericht stärkt Rechte von Rentenbeziehern: Rentenversicherungsträger muss über Teilrentenoption aufklären

Das SG Hannover hat in einer Entscheidung den Rentenversicherungsträger in der Pflicht gesehen, die Versicherte aktiv über die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs zu informieren. Unterlässt der Träger diesen Hinweis, kann dies eine Verpflichtung zur rückwirkenden Neubescheidung der Altersrente nach sich ziehen (Az. S 78 R 8/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Immobilienpreise steigen moderat

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland haben im zweiten Quartal 2025 erneut angezogen, große Sprünge blieben aber lt. IfW Kiel aus.