Wer seine Kreditkartendaten auf einer Phishing-Seite eingibt und seine persönlichen Sicherheitsmerkmale herausgibt, begeht eine grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung. Die Bank muss den Schaden daher nicht ersetzen. So das AG München (Az. 222 C 15098/24).
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
Nach dem BGH-Beschluss VIII ZR 143/24 vom 25.02.2025 zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz sind beim Senat in Folge