Wird im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die gesetzliche Rentenversicherung festgestellt, dass als freie Mitarbeiter geführte Auftragnehmer tatsächlich abhängig beschäftigt waren, kann dies zu erheblichen Nachforderungen für Sozialversicherungsbeiträge führen. Hierbei kommt es insbesondere auf Kriterien wie Weisungsgebundenheit und das Bestehen eines Unternehmerrisikos bei den Auftragnehmern an. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 13 BA 3631/22).
Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im Kabinett beschlossen
Die Kompetenzen von Pflegekräften sollen effizienter zum Einsatz kommen. Mit einem neuen Gesetz bekommen Pflegefachpersonen mehr Befugnisse übertragen als bisher. Das Kabinett hat diese Neuregelung