Die pauschale Werbung mit Klimaschutz ist irreführend und unzulässig. Adidas hatte in seiner Werbung nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität konkret erreicht werden soll. Weil damit der unzutreffende Eindruck erweckt wurde, dass dies allein durch Emissionsreduzierungen erfolgt, wurde das Unternehmen zur Unterlassung der entsprechenden Aussage verurteilt (Az. 3 HK O 6524/24).
Nachhaltigkeit- und Sorgfaltspflichten: Abgeordnete stimmen für Eilverfahren
Das EU-Parlament wird am 03.04.2025 entscheiden, ob neue Anforderungen der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten aufgeschoben werden.