Das BVerfG hält den Solidaritätszuschlag auch heute noch für verfassungsgemäß. Den Gesetzgeber treffe aber eine „Beobachtungsobliegenheit“. Hierauf weist die BRAK hin.
BFH: Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II
Der BFH hatte u. a. die Frage zu beantworten, ob ein auf einen qualifizierten Anteilstausch von GmbH-Anteilen i. S. des § 21 Abs. 1 Satz