Das AG München gab einem Abschleppunternehmen, das ein rechtswidrig geparktes Fahrzeug aus einer Tiefgarage entfernt hatte, recht (Az. 191 C 19243/24).
Corona-Soforthilfe durfte nicht für Personalkosten verwendet werden
Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist.