Abfallrecht: Fruchtsaft auch mit Kohlensäure pfandfrei

Der VGH Baden-Württemberg hat der Berufung eines Getränkeherstellers stattgegeben und die beklagte Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ verpflichtet festzustellen, dass die Glasflaschen des Getränks „PriSecco Cuvée Nr. 11 unreifer Apfel/Eichenlaub“ nicht der Pfandpflicht unterliegen (Az. 10 S 1403/24).

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