Zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von Trustvermögen aus Guernsey

Das FG Schleswig-Holstein hat im zweiten Rechtsgang über die Frage entschieden, ob die in einem anglo-amerikanischen Trust befindliche Vermögensmasse nach dem Tod einer der Trust-Errichter:innen in deren Nachlass fällt und infolgedessen erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen ist (Az. 3 K 41/17).

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