Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass durch eine Untreue erlangte Einnahmen regelmäßig nicht als steuerbare Vermögensmehrungen zu beurteilen sind – und zwar auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige die veruntreuten Gelder zunächst zum Zwecke der Bestechung weiterleitet, um dann absprachegemäß durch eine „Rückzahlung“ davon (teilweise) zu profitieren (Az. 4 K 84/23).
Bundesrat gibt Weg für die Aktivrente frei
Die Aktivrente kommt. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Es ist Teil des Rentenpakets, mit dem die Bundesregierung den aktuellen