Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass durch eine Untreue erlangte Einnahmen regelmäßig nicht als steuerbare Vermögensmehrungen zu beurteilen sind – und zwar auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige die veruntreuten Gelder zunächst zum Zwecke der Bestechung weiterleitet, um dann absprachegemäß durch eine „Rückzahlung“ davon (teilweise) zu profitieren (Az. 4 K 84/23).
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
Das BMF hat am 08.08.2025 den Referentenentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinStAnpG) veröffentlicht.