Ergänzung der Berufskrankheitenliste

Der von der Bundesregierung beschlossenen Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung um drei weitere Berufskrankheiten hat der Bundesrat zugestimmt. Die Verordnung trat am 1. April 2025 in Kraft. Hierauf weist das BMAS hin.

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