Beitragsrecht: Bauarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigt

Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, für welche die Baufirmen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 8 BA 4/22, L 8 BA 62/22, L 8 BA 64/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Beleidigungen lohnen sich nicht!

Kann ein Gericht bei einer Beleidigung in einem veröffentlichen Musikclip den Angeklagten nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilen, sondern daneben auch die durch das Video