Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, für welche die Baufirmen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 8 BA 4/22, L 8 BA 62/22, L 8 BA 64/21).
Schutz vor Handelsumlenkung: EU-Kommission richtet neues Einfuhrüberwachungsinstrument ein
Die EU-Kommission will den europäischen Markt besser vor den indirekten Auswirkungen durch Handelsumlenkungen schützen. Diese entstehen, wenn eine erhebliche Menge an Waren, die aufgrund hoher