Statt auf die erwarteten 2,5 Prozent klettert der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr im Schnitt auf 2,9 Prozent. Das zeigt eine neue Studie des IW Köln. Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt das teuer zu stehen.
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem