Nach § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG besteht bei Heranziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine „starke, aber widerlegbare“ Vermutung dafür, dass die unangemessen lange Dauer eines Gerichtsverfahrens zu einem Nichtvermögensnachteil geführt hat. Die Zuerkennung einer Geldentschädigung ist dann der Regelfall. So der BFH (Az. X K 1/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese