Höhe und Dauer von Leistungen für Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sollten gekürzt oder zumindest nicht weiter erhöht werden. Dies schreibt das ifo Institut in einer Kurzeinschätzung.
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,