Die WPK weist auf die Unterstützung der IFAC-Studie zur Attraktivität des Berufsstandes hin.
WEG darf Teich vor der Terrasse stilllegen und neu bepflanzen
Das AG München wies die Klage einer Wohnungseigentümerin ab und entschied, dass die WEG den im Gemeinschaftseigentum stehenden Teich stilllegen und durch eine Bepflanzung ersetzen