Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG

Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 – S 2410/00024/008/047).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzentwurf für Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen

Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen.