Der Anwendungsvorrang des deutschen Kartellrechts vor dem Recht anderer Staaten soll auch die fehlerfreie Beurteilung eines Rechtsstreits durch die Instanzen sichern. Für auf Kartellverbote gestützte Klagen kann nicht mit einer Gerichtsstandsvereinbarung die Zuständigkeit deutscher Gerichte entzogen und auf Einrichtungen von Nicht-EU-Staaten übertragen werden. Das OLG Frankfurt hat die internationale Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts Frankfurt am Main bestätigt (Az. 11 U 68/23 (Kart)).
Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahren
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Finanzbehörde für die Dauer des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens ohne das Vorliegen besonderer Gründe keine Vollziehungsmaßnahme in Form einer Abtretung