Der BGH hat entschieden, dass bereits die Überlassung von Personalakten einer Bundesbehörde an Landesbeamte ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten sein kann, was zu einem immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO führen kann (Az. VI ZR 365/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Reiseveranstalter muss über Ausreisebestimmung informieren
War es rechtens, dass die Fluggesellschaft die Beförderung in das Urlaubsland verweigert hat, nur weil das digitale Einreiseformular beim Check-In nicht vorlag? Das LG München