Bei der im Verfahren der AdV nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen lt. BFH ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.05.2021 auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am 01.07.2021 erfolgt sind (Az. II B 54/24 (AdV)).
Reiseveranstalter muss über Ausreisebestimmung informieren
War es rechtens, dass die Fluggesellschaft die Beförderung in das Urlaubsland verweigert hat, nur weil das digitale Einreiseformular beim Check-In nicht vorlag? Das LG München