Das AG München wies die Klage einer Münchnerin ab, die in der Tiefgarage ihres Arbeitgebers beim Ausparken mit der Beifahrertüre ihres BMWs versehentlich gegen einen rechteckigen, ca. kniehohen Sockel einer Säule stieß. Das beklagte Bauunternehmen habe keine Verkehrssicherungspflicht verletzt (Az. 231 C 13838/24).
EuGH zur Vereinbarkeit des Regelwerks der FIFA für Vermittler mit dem Unionsrecht
Der EuGH hat entschieden, dass die Vereinbarkeit des FIFA-Regelwerks für Spielervermittler mit dem Unionsrecht vom nationalen Gericht zu prüfen ist. Einzelne Regelungen würden voraussichtlich gegen