Das AG München wies die Klage einer Münchnerin ab, die in der Tiefgarage ihres Arbeitgebers beim Ausparken mit der Beifahrertüre ihres BMWs versehentlich gegen einen rechteckigen, ca. kniehohen Sockel einer Säule stieß. Das beklagte Bauunternehmen habe keine Verkehrssicherungspflicht verletzt (Az. 231 C 13838/24).
Equal-Pay: Klage der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos erfolgreich
Die Gemeinde Todtmoos muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe sowie Entschädigung zahlen. Dies hat das VG Freiburg entschieden