Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werden

Das VG Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen (Az. 4 K 1106/24.KO, 4 K 1117/24.KO).

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