Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um eine Einkünftekorrekturnorm und nicht um eine eigenständige Regelung zur Betriebsstättengewinnermittlung. Dies entschied der BFH (Az. I R 45/22).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.