Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um eine Einkünftekorrekturnorm und nicht um eine eigenständige Regelung zur Betriebsstättengewinnermittlung. Dies entschied der BFH (Az. I R 45/22).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1