Das LAG Hessen hat entschieden, dass ein ehemaliger Geschäftsführer nach seiner Abberufung wieder voll dem Kündigungsschutzgesetz unterlag. Die Ausnahme des § 14 Abs.1 Nr.1 KSchG, wonach Angestellte in leitender Stellung vom Kündigungsschutz ausgenommen seien, komme zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht (Az. 8 Sa 153/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren mit fremden Pferden durch einen Dritten
Das BMF veröffentlicht die Änderung des UStAE aufgrund der Grundsätze des BFH-Urteils vom 10.06.2020 zu platzierungsabhängigen Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren