Das LAG Hessen hat entschieden, dass ein ehemaliger Geschäftsführer nach seiner Abberufung wieder voll dem Kündigungsschutzgesetz unterlag. Die Ausnahme des § 14 Abs.1 Nr.1 KSchG, wonach Angestellte in leitender Stellung vom Kündigungsschutz ausgenommen seien, komme zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht (Az. 8 Sa 153/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
BFH: Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG
Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg des § 9 Nr. 2a GewStG auch bei unterjährigem qualifiziertem Anteilstausch? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. I R 9/23).