Lt. AG München besteht kein Schadensersatzanspruch einer Kundin gegen ihre Bank, da sie durch Preisgabe der SMS-TAN Dritten eine Registrierung eines Geräts ermöglicht hatte. Die Preisgabe persönlicher Sicherheitsmerkmale an Dritte ist gemäß den vertraglichen Bestimmungen untersagt (Az. 271 C 16677/24).
Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall – ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung