Haften das Schwimmbad und die Hersteller einer Wasserrutsche für gesundheitliche Schäden, wenn die Rutsche entgegen der Nutzungshinweise falsch verwendet wird? Hierzu hat das OLG Oldenburg entschieden (Az. 14 U 49/24).
Anwaltliches eEB erbringt Vollbeweis für Zustellungszeitpunkt
Versendet ein Anwalt ein eEB ans Gericht, muss er sehr gut begründen, warum das Datum darauf falsch sein soll, so das OVG Lüneburg (Az. 4