Die Behördenaktenübermittlungsverordnung regelt künftig die Rahmenbedingungen für den elektronischen Austausch von Akten zwischen Behörden und Gerichten. Die Verordnung wurde Anfang Mai im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt ab dem 01.01.2028. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2025
Das BIP ist im 4. Quartal 2025 gegenüber dem 3. Quartal 2025 um 0,3 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bestätigte sich damit das