Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es im Zusammenhang mit dem Erlass von Säumniszuschlägen im Hinblick auf die Frage, ob der Steuerpflichtige nach erfolglosem Antrag auf AdV bei der Finanzbehörde „alles getan hat“, erforderlich ist, dass er auch einen erfolglosen Antrag auf AdV nach § 69 Abs. 3 FGO beim FG gestellt hat und ggf. sogar eine erfolglose Beschwerde beim BFH eingelegt haben muss (Az. VIII R 2/23).
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).