Die im Vertrag verwendetet Klausel ist lt. LAG Düsseldorf unwirksam, weil sie entgegen der gesetzlichen Vorgabe nicht schriftlich vereinbart wurde. Durch das leer gebliebene Unterschriftsfeld für den zweiten Geschäftsführer erweckt der Arbeitsvertrag den Eindruck, es liege lediglich ein unvollständiger Vertragsentwurf vor (Az. 3 SLa 614/24).
Kein Schadensersatz für die Gemeinde Ringgau
Das VG Kassel hat die Schadensersatzklage der Gemeinde Ringgau gegen einen ehemaligen Bürgermeister und eine ehemalige Beamtin mangels nachweisbarer vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzungen abgewiesen