Die Urteilsdatenbank OpenJur ist als journalistisch bzw. wissenschaftlich einzustufen, weshalb für sie die Bereichsausnahme des Art. 85 Abs. 2 DSGVO gilt, so das LG Hamburg. DSGVO-Ansprüche wegen eines von der Seite der Berliner Justiz übernommenen nicht anonymisierten Urteils bestünden daher nicht (Az. 324 O 278/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
Aufgrund des EuGH-Urteils C-375/24 hat das BMF festgelegt, dass Sudoku-Zeitschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 49 Buchst. b