Finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2025

Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30.09.2025 bekannt gegeben (Az. IV D 3 – S 1315/00304/070/025).

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