Geschwindigkeitsverstoß: Rüge eines „lückenhaften“ Messprotokolls

Das OLG Frankfurt hat die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zu einer Geldbuße von 1.000 Euro nebst Fahrverbot von zwei Monaten verworfen und aus Anlass des Verfahrens grundsätzliche Ausführungen zur Rüge eines „lückenhaften“ Messprotokolls gemacht (Az. 2 Orbs 69/25).

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