Die EU-Kommission arbeitet an der Weiterentwicklung des europäischen Mehrwertsteuersystems. Durch eine Befragung von Umsatzsteuerexperten untersucht sie unterschiedliche Ansätze. Hieran hat sich auch der DStV beteiligt. Er sprach sich für ein allgemeines Reverse-Charge-Verfahren und eine Option bei der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen aus.
Gerichte dürfen mit illegal erlangten Beweisen arbeiten
Selbst wenn die Parteien Beweise datenschutzwidrig erlangt haben, erlaubt die DSGVO den Gerichten, sie im Prozess zu verarbeiten, so der EuGH (Rs. C-484/24). Auf diese