Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil atypisch Beschäftigter an allen Kernerwerbstätigen im Jahr 2024 bei 17,2 %. Damit hält der kontinuierliche Rückgang seit Beginn der 2010er Jahre an.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese