An erstem VU beteiligter Richter darf über Berufung entscheiden

An dem ersten Versäumnisurteil beim LG hatte er schon mitgewirkt. Jetzt durfte ein Richter auch über die Berufung entscheiden, so der BGH (Az. I ZB 40/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

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