Um die Spezialisierung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern, werden die gerichtlichen Zuständigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten neu geordnet. Durch eine Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung werden ab 1. Juli 2025 die landesweiten Zuständigkeiten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln erweitert und am Landgericht Aachen ein neuer gerichtlicher Schwerpunkt eingeführt.
Richtlinie über angemessene Mindestlöhne: EuGH-Urteil bestätigt die Gültigkeit weitgehend
Die EU-Kommission begrüßt das Urteil des EuGH, in dem weitgehend bestätigt wird, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht.