Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 22. Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer

Der Beirat beabsichtigt nach Anhörung der Mitglieder und in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium über die Aufnahme eines neuen Gebührentatbestandes in § 3 Abs. 11 der Gebührenordnung der WPK zu beschließen. Die WPK weist auf die Gelegenheit zur Stellungnahme hin.

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