Beim Kaffeetrinken verschluckt – Arbeitsunfall

Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden (Az. L 6 U 45/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Digitale Unternehmen sind produktiver

Je digitaler ein Unternehmen aufgestellt ist, desto produktiver ist es. Dieser Zusammenhang ist umso stärker ausgeprägt, je weiter die Digitalisierung des Unternehmens bereits fortgeschritten ist.