Fiktives Zulassungsdatum für US-Importfahrzeuge zulässig

Ist bei US-Importfahrzeugen das Erstzulassungsdatum unbekannt, darf die Zulassungsstelle den 1. Juli des Baujahres als Datum der Erstzulassung in die Fahrzeugpapiere eintragen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 14 K 120/24).

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