Ist bei US-Importfahrzeugen das Erstzulassungsdatum unbekannt, darf die Zulassungsstelle den 1. Juli des Baujahres als Datum der Erstzulassung in die Fahrzeugpapiere eintragen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 14 K 120/24).
Zur Anwendung des Verlustabzugsverbots nach § 8c Abs. 1 KStG bei unterjährigem Wechsel der Gesellschafter und Anwendung des § 8d KStG bei mehrstufiger Organschaft
Das FG Düsseldorf hatte über die Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG und § 8d KStG i. V. m. § 10a GewStG bei einem