Kanzlei hätte zuvor Änderungskündigung ansprechen müssen

Das LAG Köln hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines angestellten Rechtsanwalts unwirksam ist, wenn eine zumutbare Änderungskündigung zuvor nicht angesprochen wurde. Hierauf macht die BRAK aufmerksam (Az. 7 Sa 347/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Impulse für Investitionen im Mittelstand gesucht

Aktuelle, repräsentative Zahlen des KfW-Mittelstands­panels Januar 2026 zeigen lt. KfW Research, dass die mittelständischen Unternehmen sich deutlich häufiger in ihrer Investitions­tätigkeit gehemmt sehen als in