Nach den geltenden Regelungen des Bundes- und Landesrechts müssen die Behörden Solaranlagen in aller Regel auf denkmalgeschützten Gebäuden genehmigen. Die Nutzung erneuerbarer Energien habe weitgehend Vorrang. Für „atypische Situationen“ sehe das Gesetz aber Ausnahmen vor- wie im vorliegenden Fall beim VG Braunschweig (Az. 2 A 21/23).
EU stärkt außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen
Die EU-Kommission hat die politische Einigung begrüßt, die das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete Richtlinie über die