Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln bzw. zu schätzen und eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Steuern zu leisten, um eine Zinsentstehung zu verhindern oder jedenfalls zu reduzieren, begründet keine sachliche Unbilligkeit. So der BFH (Az. X R 12/21).
Energiepreise: Entlastungen für alle geplant
Laut Koalitionsvertrag sollen die Energiepreise für alle spürbar sinken. Der Haushaltsentwurf schafft nun die Voraussetzungen dafür, die Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab