Eine gesetzlich Krankenversicherte hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Abnehmspritze gegenüber der Krankenkasse. Das hat das SG Mainz entschieden (Az. S 7 KR 76/24).
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat