Eine gesetzlich Krankenversicherte hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Abnehmspritze gegenüber der Krankenkasse. Das hat das SG Mainz entschieden (Az. S 7 KR 76/24).
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)