Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26.06.2025 die strategischen Ziele ihrer aufsichtsrechtlichen Tätigkeit für die Jahre 2026 bis 2029 veröffentlicht.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat