Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen

Die Inanspruchnahme von Elternzeit hat keine Auswirkungen auf die für Polizeivollzugsbeamte in Nordrhein-Westfalen geltende besondere Altersgrenze für den Ruhestandseintritt. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 15.24).

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