Das sog. Investitionsbooster-Gesetz hat das Parlament passiert. Trotz der Sachverständigenhinweise in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und der Anregungen des DStV hat der Regierungsentwurf nur eine kleine Ergänzung erfahren.
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)