Wird ein Nutzerkonto bei „Facebook“ ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt, rechtsverletzende Äußerungen über eine Person zu posten, besteht lt. OLG Frankfurt nicht nur ein Anspruch auf Löschung der Äußerungen, sondern auch auf Löschung des Kontos (Az. 16 U 58/24).
Stand der Gleichstellung: Wo gibt es Fortschritte, wo Stagnation?
Was hat sich zuletzt in Bezug auf die Situation von Frauen und Männern im Berufsleben getan? Wie groß sind die Ungleichheiten, wo gab es Fortschritte