Das OLG Köln hat das LG Duisburg dazu verpflichtet, einem 71-jährigen Rechtsanwalt und Notar a. D., der aktuell vor dem BVerfG gegen die Altersgrenze bei Notaren kämpft, eine Tätigkeit als Notarvertreter für seine Nichte zu gestatten (Az. 36 Not 7/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese