Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Rechtsbeugung

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen, weil er den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt hat (Az. 2 BvR 373/25).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026

Das BMF hat den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2026 sowie